Rundschreiben der Friedrich-Schiller-Universität Jena Nr.: 2023_30
Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken durch die Bediensteten des Freistaates Thüringen
(Belehrung gemäß der Verwaltungsvorschrift vom 15. September 2010)
Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten des Freistaats Thüringen
(Verwaltungsvorschrift zu § 42 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) in Verbindung mit § 58 Abs. 3 des Thüringer Beamtengesetzes)